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   SG Hildesheim, 19.07.2007 - S 40 AY 38/07 ER   

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https://dejure.org/2007,117726
SG Hildesheim, 19.07.2007 - S 40 AY 38/07 ER (https://dejure.org/2007,117726)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 19.07.2007 - S 40 AY 38/07 ER (https://dejure.org/2007,117726)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - S 40 AY 38/07 ER (https://dejure.org/2007,117726)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2006 - L 7 AY 14/05
    Auszug aus SG Hildesheim, 19.07.2007 - S 40 AY 38/07
    Nach diesen Grundsätzen kann auch ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung zu einer Rechtsmissbräuchlichkeit i. S. d. § 2 AsylbLG führen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Oktober 2006, Az.: L 7 AY 14/05 ER und vom 10. Juli 2006, Az.: L 7 AY 61/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2006 - L 7 AY 61/05
    Auszug aus SG Hildesheim, 19.07.2007 - S 40 AY 38/07
    Nach diesen Grundsätzen kann auch ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung zu einer Rechtsmissbräuchlichkeit i. S. d. § 2 AsylbLG führen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Oktober 2006, Az.: L 7 AY 14/05 ER und vom 10. Juli 2006, Az.: L 7 AY 61/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.08.2005 - L 7 AY 12/05
    Auszug aus SG Hildesheim, 19.07.2007 - S 40 AY 38/07
    Nach der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen ist bei der Frage, ob die Dauer des Aufenthalts rechtsmissbräuchlich beeinflusst wurde, auf die gesamte Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Bundesgebiet und nicht etwa nur auf die Dauer des Aufenthalts nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrags abzustellen (vgl. Beschluss vom 19. August 2005, Az.: L 7 AY 12/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2005 - L 7 AY 40/05

    Voraussetzungen einer leistungsrechtlichen Besserstellung eines Asylbewerbers

    Auszug aus SG Hildesheim, 19.07.2007 - S 40 AY 38/07
    Dabei ist nach dieser Rechtsprechung auf eine abstrakt generelle Betrachtungsweise abzustellen, die einen unmittelbar kausalen Zusammenhang zwischen dem rechtsmissbräuchlichen Verhalten und der rechtlichen Möglichkeit der Beendigung des Aufenthalts zum konkreten Zeitpunkt der Entscheidung unberücksichtigt lässt (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2005, Az.: L 7 AY 40/05).
  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 32.02

    Abschiebungshindernis, Passlosigkeit als tatsächliches -

    Auszug aus SG Hildesheim, 19.07.2007 - S 40 AY 38/07
    Soweit noch verbleibende Zweifel an einem vorliegenden Verstoß gegen Mitwirkungspflichten verbleiben, wird die Leistungsstelle des Antragsgegners im Rahmen des Verwaltungsverfahrens diesen konkreten Verstoß nachvollziehbar darzulegen haben, da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 2 Abs. 1 AsylbLG a. F., der sich das erkennende Gericht anschließt, die ausländerbehördlichen Feststellungen im leistungsrechtlichen Verfahren mangels ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung keine Bindungswirkung entfalten, mit der Folge, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 AsylbLG von der zuständigen Leistungsbehörde zu prüfen sind (BVerwG, NVwZ 2004, 491).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2004 - L 7 AL 103/04
    Auszug aus SG Hildesheim, 19.07.2007 - S 40 AY 38/07
    Vom Grundsatz des Verbotes der Vorwegnahme der Hauptsache ist nur dann eine Ausnahme zu machen, wenn ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre und für die Hauptsache hohe Erfolgsaussichten prognostiziert werden können (vgl. LSG Nds. Beschluss vom 8. September 2004, Az: L 7 AL 103/04 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2009 - L 11 AY 63/09
    Mit Beschluss vom 19. Juli 2007 wurde ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Sozialgericht (SG) Hildesheim abgelehnt (Az: S 40 AY 38/07 ER), da die Antragstellerin aufgrund eines Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht zur Passbeschaffung die Dauer ihres Aufenthaltes rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst habe.

    Insoweit wird auf den zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss des SG Hildesheim vom 19. Juli 2007 (S 40 AY 38/07 ER) Bezug genommen.

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